Zahlungsvorgang Busanmietung
Sie haben einen Reisebus mit Fahrer gemietet oder planen eine Busanmietung und möchten wissen, was Sie beim Zahlungsvorgang beachten müssen? Lesen Sie auf Busfreude.de nach, welche Möglichkeiten Sie haben Ihren Mietbus zu bezahlen.
Der Bezahlvorgang läuft bei lokalen Busunternehmen in Deutschland grundsätzlich gleich ab. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird Ihnen die Rechnung inklusive Fälligkeitsdatum zugestellt. Die Besonderheit des Zahlungsvorgangs bei der Busanmietung liegt darin, dass der Zahlungsprozess von Ihrem Abfahrtsdatum abhängig ist:
- Bei kurzfristige anstehenden Busvermietungen innerhalb der nächsten 21 Tage bestehen die meisten lokalen Busunternehmer auf die vollständige Erstattung des Buspreises zum gewünschten Fälligkeitsdatum.
- Bei mittelfristig anstehenden Busvermietungen innerhalb der nächsten 3 Monate erwarten die lokalen Busvermieter die Begleichung der Rechnung zwischen 14 - 21 Tage vor Busreisebeginn.
- Bei langfristig anstehende Busvermietungen, welche weiter als 4 Monate in der Zukunft liegen, fällt in der Regel eine Anzahlung i.H.v. 25 % auf den Mietpreis an. Die ausstehenden 75 % des Betrages werden dann 14 - 21 Tage vor der Fahrt fällig.
Wie können Sie Ihren Mietbus bezahlen?
Die Möglichkeiten des Bezahlvorgangs kann von Busunternehmen zu Busunternehmen variieren. Am häufigsten angeboten wird die klassische Überweisung. Allerdings bieten große Busanbieter auch die Möglichkeit an, via SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkartenzahlung, per Rechnung oder PayPal zu bezahlen.
Welche Busvermieter bieten mehrere Zahlungsmöglichkeiten an?
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Was passiert, wenn die offene Rechnung nicht beglichen wird?
Wie bei jedem Kaufprozess, kommt es auch in der Bustouristik vor, dass gebuchte Busdienstleistungen nicht rechtzeitig, oder gar nicht bezahlt werden. Bei Zahlungsverzug erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung und im Anschluss eine Zahlungsmahnung. Erfolgt hierauf kein Zahlungseingang 14 – 21 Tage vor Busreiseantritt, so wird der reservierte Bus zwangsläufig storniert. Hierbei entstehen in der Regel Stornierungskosten, für die der Busanmieter aufkommen muss.